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Sonntag, den 23. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Datenschutz bei Rettungsversuch mit Handyortung und Haftung des Netzanbieters, Frey v. AT&T, 10th Cir., 21. Mai 2010, http://bit.ly/dBnv8W

Sammelschiedsklage wegen Mikrogebührenerhebung im Handynetz, Litman v. Cellco Partnership, 3rd. Cir., 21. Mai 2010, http://bit.ly/a62RKB

Konkurshaftung bei Börsenspekulation für Freunde , Olim Islamov v. Svetlana Sergeyevna Ungar, 7th Cir., 21. Mai 2010, http://bit.ly/dicf4Y

Prozesskostenerstattungsausnahme im Kreditwesen, Kenneth Grove v. Wells Fargo Fin. California, 9th Cir., 20. Mai 2010, http://bit.ly/aKA1Ck

Arbeitsunfähigkeitsversorgung des Porsche-Ingenieurs in den USA, Blanco v. Prudential, 7th Cir., 21. Mai 2010, http://bit.ly/9MlSzk



Sonntag, den 23. Mai 2010

Ortungspflicht des Handyanbieters  

.   Muss der Anbieter den Ort des letzten Funkturms benennen, wenn der Sohn die verlorene Mutter sucht und ihr ein Handy gekauft hat, um sie im Notfall zu orten? Schließlich warb der Telefonanbieter mit dem Nutzen des Telefons in Notfällen, und deshalb gab der Sohn der Mutter eins.

Als ihm das Telefonunternehmen die Auskunft über den Ort des letzten Anrufs verweigert und sie später tot gefunden wird, klagt er auf Schadensersatz wegen unerlaubter Beeinträchtigung des Rettungsversuchs, Loss of Chance.

Nach dem Restatement (Second) of Torts erlaubt sein §323, der im Forumstaat anwendbar ist, immerhin eine Klage in der Sonderbeziehung zwischen Arzt und Patient:
One who undertakes, gratuitously or for consideration, to render services to another which he should recognize as necessary for the protection of the other's person or things, is subject to liability to the other for physical harm resulting from his failure to exercise reasonable care to perform his undertaking, if (a) his failure to exercise such care increases the risk of such harm, or (b) the harm is suffered because of the other's reliance upon the undertaking.
Er ist jedoch nicht auf das Verhältnis zwischen Telefonanbieter und -kunden zu erstrecken, entschied das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks am 21. Mai 2010 im Fall Corey Frey v. AT&T Mobility, LLC et al., Az. 09-5072, der ihm somit keine Rettungspflicht und Schadensersatz schuldet.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.