Ausnahmen sind daher motivierend: Der Kläger hofft nicht nur auf ein positives Urteil, sondern auch die Erstattung der Kosten. Beklagte hegen dieselbe Hoffnung, doch werden besonders Unternehmen mit aussichtlosen und doch noch teuer zu verteidigenden Klagen überzogen, und die Erstattung läuft bei vermögenslosen Klägern leicht ins Leere.
Wenn die Erstattungsausnahme ausgeweitet wird, bedeutet sie ein zweischneidiges Schwert. Der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC dehnte die Erstattungsregel als Ausnahme von der American Rule am 24. Mai 2010 im Fall Hardt v. Reliance Standard Life Ins. Co., Az. 09-448, gegen ein Unternehmen aus. Die Begründung ist lesenswert und über den konkreten pensionsrechtlichen Prozess hinaus lehrreich.