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Freitag, den 28. Mai 2010

Faxspam und Beziehungseinrede  

.   Der Behauptung in einer Sammelklage, ein unerwünschtes Fax verpflichte zu Schadensersatz, kann der Absender das Bestehen einer Beziehung zwischen den Beteiligten entgegenhalten, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks im Fall CE Design, Limited v. Prism Busines Media, Inc., Az. 09-3172.

Die Parteien hatten auf einer Ausstellung Karten ausgetauscht, und die Klägerin hatte ihre Faxnummer in ein Formular für Interessenten der Beklagten eingetragen.

Vor Gericht erklärte sie, dass die Einrede der bestehenden Beziehung vom Netzamt, Federal Communications Commission, in Washington, DC ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen wurde, doch der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago erläuterte am 27. Mai 2010 ausführlich, dass die Einrede Bestand hat.


Freitag, den 28. Mai 2010

Twittererklärte Urteile im US-Recht  

.   Neueste Entscheidungen
Ausschluss des Patentanwalts nach Prozess, In Re Deutsche Bank Trust Co. Americas, CAFC, 27. Mai 2010, http://bit.ly/9kgtp4

Kündigungsfolgen USA-Vertriebsvertrag, Minnesota Deli Provisions v. Boar's Head Provisions, 8th Cir., 27. Mai 2010, http://bit.ly/dtM4Bg

Unlautere Drittvertragseinwirkung, Katel Ltd. v. AT&T Corp., 2nd Cir., 27. Mai 2010, http://bit.ly/bSeJQ6

Sammelklage wg. Schuldverschreibungen, Puricelli v. The Republic of Argentina, 2nd Cir., 27. Mai 2010, http://bit.ly/aUvjh8

Junk-Fax Präzedenzfall im US-Bundesrecht, CE Design, Ltd. v. Prism Business Media, Inc., 7th Cir., 27. Mai 2010, http://bit.ly/cgEIPB







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.