Die Parteien hatten auf einer Ausstellung Karten ausgetauscht, und die Klägerin hatte ihre Faxnummer in ein Formular für Interessenten der Beklagten eingetragen.
Vor Gericht erklärte sie, dass die Einrede der bestehenden Beziehung vom Netzamt, Federal Communications Commission, in Washington, DC ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen wurde, doch der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago erläuterte am 27. Mai 2010 ausführlich, dass die Einrede Bestand hat.