Faxspam und Beziehungseinrede
CK • Washington. Der Behauptung in einer Sammelklage, ein unerwünschtes Fax verpflichte zu Schadensersatz, kann der Absender das Bestehen einer Beziehung zwischen den Beteiligten entgegenhalten, entschied das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks im Fall CE Design, Limited v. Prism Busines Media, Inc., Az. 09-3172.
Die Parteien hatten auf einer Ausstellung Karten ausgetauscht, und die Klägerin hatte ihre Faxnummer in ein Formular für Interessenten der Beklagten eingetragen.
Vor Gericht erklärte sie, dass die Einrede der bestehenden Beziehung vom Netzamt, Federal Communications Commission, in Washington, DC ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen wurde, doch der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago erläuterte am 27. Mai 2010 ausführlich, dass die Einrede Bestand hat.
Die Parteien hatten auf einer Ausstellung Karten ausgetauscht, und die Klägerin hatte ihre Faxnummer in ein Formular für Interessenten der Beklagten eingetragen.
Vor Gericht erklärte sie, dass die Einrede der bestehenden Beziehung vom Netzamt, Federal Communications Commission, in Washington, DC ohne gesetzliche Ermächtigungsgrundlage geschaffen wurde, doch der United States Court of Appeals for the Seventh Circuit in Chicago erläuterte am 27. Mai 2010 ausführlich, dass die Einrede Bestand hat.