Formattechniken waren dank Fishwrap, Bobo und der HTGrep-Suchmaschine bereits bekannt, als die Revisionsbeklagte eines ihrer Patente erwarb, erklärt das Gericht mit - aus der Sicht des frühen Internetbeteiligten - gut nachvollziehbaren rechtlichen und technischen Ausführungen zu HTML und CGI. Ein weiteres Patent wird ans Untergericht zur weiteren Prüfung zurückverwiesen. Ein Klageverzicht gegenüber einer Partei beraubt die Patentinhaberin nicht der Aktivlegitimation im Hinblick auf andere behauptete Verletzer, erklärt der United States Court of Appeals for the Federal Circuit.
Formattechniken waren dank Fishwrap, Bobo und der HTGrep-Suchmaschine bereits bekannt, als die Revisionsbeklagte eines ihrer Patente erwarb, erklärt das Gericht mit - aus der Sicht des frühen Internetbeteiligten - gut nachvollziehbaren rechtlichen und technischen Ausführungen zu HTML und CGI. Ein weiteres Patent wird ans Untergericht zur weiteren Prüfung zurückverwiesen. Ein Klageverzicht gegenüber einer Partei beraubt die Patentinhaberin nicht der Aktivlegitimation im Hinblick auf andere behauptete Verletzer, erklärt der United States Court of Appeals for the Federal Circuit.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.