In dem der Entscheidung zugrunde liegenden Fall war der Beschuldigte der Tötung eines Mannes verdächtigt und nach erfolgter Belehrung vernommen worden. Obwohl der Beschuldigte keine Antworten gab, befragten ihn die Beamten weiter. Nach drei Stunden stellten die Beamten dem Beschuldigten die Frage, ob er an Gott glaube. Er bejahte. Ob er Gott bereits für die Tötung des Mannes um Vergebung gebeten habe? Der Beschuldigte bejahte abermals.
Diese Äußerungen wurden im Hauptverfahren als Geständnis verwertet und trugen maßgeblich zur Verurteilung bei.
Mit seinen Antworten habe der Beschuldigte auf sein Schweigerecht verzichtet, lautete die Mehrheitsbegründung des Supreme Court in Sachen Berghuis v. Thompkins, Az. 08-1470. Ein solcher Verzicht müsse nicht vor der Vernehmung ausdrücklich erklärt worden sein.
Um wirksam von seinem Schweigerecht Gebrauch zu machen, muss der Beschuldigte reden - allerdings kann er durch Reden auch unbeabsichtigt auf sein Schweigerecht verzichten: Eine verzwickte Situation? Verhaftete sollten darauf achten, dass ihre Berufung auf das Recht zu Schweigen protokolliert wird.