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Donnerstag, den 03. Juni 2010

Genickbruch im Knast: Hilfe verweigert

 
MW - Washington   Der Häftling bricht sein Genick. Darf er wegen verweigerter ärztlicher Hilfe auf Schadensersatz klagen? Gefängniswachen finden ihn bei einem Rundgang bewusstlos auf dem Boden seiner Zelle.

Sein Genick ist gebrochen und zwei Gefängnis-Krankenschwestern senden ihn erst ins Gefängniskrankenhaus, dann in die Notaufnahme des Palestine Regional Medical Center.

Der zuständige Arzt verweigert ihm als Gefangenem seine Hilfe und weist die Krankenschwester an, ihm keine weiteren Schmerzmittel zu geben. Der in Rückenlage festgezurrte Häftling übergibt sich und erstick fast. Ein Wächter ruft vergeblich Hilfe herbei; schließlich hilft er selbst. Der Häftling wird ins Gefängnis zurück gesandt.

Wenn er kein Insasse gewesen wäre, hätte er ihm geholfen, sagt der Arzt. Nach sechs Tagen diagnostiziert das Universitätskrankenhaus den Genickbruch und operiert. Der Häftling klagt nach 42 USC §1983 auf Schadensersatz.

Das Gericht weist die Klage als frivolous im Rahmen der Schlüssigkeitsprüfung ab. In Sachen Donald Loosier v. Unknown Medical Doctor; Unknown Nurse; Unknown X-RAY Technician, Az. 09-40743, entscheidet das Bundesberufungsgericht des fünften US-Bezirkes am 1. Juni 2010 gegen die Beklagten. Zumindest gegen den ersten Arzt habe der Kläger eine plausible und schlüssige Klage eingereicht, die er im Untergericht weiter verfolgen darf.



Twitterklärte Urteile im US-Recht

 
.   Neueste Entscheidungen
Unterschlagung bei Flugmotor­umrüstung, Craig McAlpine v. Porsche Cars North America Inc, 5th Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/aVVQi9

Befristeter Arbeitsvertrag: Garantie & Liquidated Damages, McBride v. Market Street Mortgage, 10th Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/b5Jk5Y

Wettbewerbsverbot zum Geschäftsgeheimnisschutz im US-Recht, Pharmethod v. Caserta, 3rd Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/cmsKun

Persönliche Zuständigkeit USA bei ex works-Abholung, Wells Dairy v. Food Movers International, 8th Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/aqROVb

Seltenes Urteil zur Sicherheitsleistung für Berufung, L-3 Communications v. OSI Systems, 2nd Cir., 2. Juni 2010, http://bit.ly/9aFvy9
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CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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