Das Bundesberufungsgericht des dritten Bezirks der USA erläuterte am 4. Juni 2010 in Sachen Mon Cheri Bridals, Inc. v. Wen Wu et al., Az. 09-1239, ausführlich diesen Einwand sowie Einwendungen des Beklagten gegen die behauptete markenrechtsähnliche Nachahmung durch Passing Off. In beiden Punkten gewann die Klägerin.
Zudem geht der United States Court of Appeals for the Third Circuit in Philadelphia in seiner lesenswerten, 28 Seiten langen Urteilsbegründung auf die Berechnung des zugesprochenen Schadensersatzes für die Nachahmungstatbestände ein. Schließlich stimmt es auch dem Untergericht in seiner Ablehnung von Strafschadensersatz, punitive Damages, und der Erstattung von Anwaltskosten für die obsiegende Klägerin zu.