Bombenangriff auf Fabrik: Kein Rechtsweg
CK • Washington. Kein US-Gericht bietet einen Rechtsweg für die Eigner der sudanesischen Pharmafabrik, die die USA nach Bombenangriffen gegen zwei US-Botschaften bombardierten. Die Eigner wollten Schadensersatz als Verlustersatz und wegen Diffamierung, da die USA sie mit Osama bin Laden in Verbindung brachten.
Später gaben sie Ansprüche auf Geldersatz auf und verlangten nur den Diffamierungsschaden. Deie Klage wurde schon in der ersten Instanz abgewiesen.
In einer sehr lesenswerten Entscheidung bestätigte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 8. Juni 2010 in Sachen El-Shifa Pharmaceutical Industries Co. et al. v. United States, Az. 07-5174 das Ergebnis.
Die Begründung der Mehrheit der en banc zusammengetrenen Richter der gesamten Gerichts von 30 Seiten Länge führt in wichtige Fragen des internationalen Rechts - aus amerikanischer Perspektive - ein, während die zustimmungenden Begründungen von 3 und 27 Seiten weitere Punkte, auch die Rolle des Common Law im Bundesrecht aufgreifen.
Später gaben sie Ansprüche auf Geldersatz auf und verlangten nur den Diffamierungsschaden. Deie Klage wurde schon in der ersten Instanz abgewiesen.
In einer sehr lesenswerten Entscheidung bestätigte das Bundesberufungsgericht des Hauptstadtbezirks am 8. Juni 2010 in Sachen El-Shifa Pharmaceutical Industries Co. et al. v. United States, Az. 07-5174 das Ergebnis.
Die Begründung der Mehrheit der en banc zusammengetrenen Richter der gesamten Gerichts von 30 Seiten Länge führt in wichtige Fragen des internationalen Rechts - aus amerikanischer Perspektive - ein, während die zustimmungenden Begründungen von 3 und 27 Seiten weitere Punkte, auch die Rolle des Common Law im Bundesrecht aufgreifen.