Klar ist nun jedoch: Jedenfalls nach dem Foreign Sovereign Immunities Act genießen natürliche Personen keine Immunität. Dies entschied der Oberste Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, D.C. am 1. Juni 2010 in Sachen Samantar v. Yousuf et al, Az. 08-1555. Mehrere somalische Bürger hatten Klage gegen den ehemaligen Premierminister, Vizepräsident und Verteidigungsminister Somalias, Samantar, eingereicht. Samantar lebt heute in Virginia. Die Kläger behaupteten, dass während seiner Amtszeit sie und Familienangehörige Opfer unrechtmäßiger Tötungen und von Folter geworden waren, und dass Samantar diese Taten genehmigt hatte.
Nachdem das erstinstanzliche Gericht zu dem Ergebnis gekommen war, dass nach dem FSIA Immunität bestünde und daher keine staatliche Zuständigkeit bestehe, hob das Berufungsgericht diese Entscheidung mit der Begründung auf, dass keine Immunität bestehe.
Der Supreme Court führte zunächst aus, dass vor Inkrafttreten des FSIA die Frage der Immunität sich nach dem Common Law gerichtet hatte. Damals galt die Doktrin der Staatensouveränität, Doctrine of Foreign Souvereign Immunity, wonach die USA bezüglich bestimmter Handlungen souveräner Staaten auf eine gerichtliche Entscheidungsbefugnis verzichteten, Schooner Exchange v. McFaddon, 11 U.S. 116 (1812). In der Folge war ein zweistufiges Vorgehen entwickelt worden, um die Frage nach der Immunität zu klären. Zunächst hatte das Außenministerium die Möglichkeit auf eine entsprechende diplomatische Anfrage hin die Immunität anzuregen. In Ermangelung einer solchen Anregung war es jedoch dann Sache des Gerichts, über das Vorliegen der Immunitätsvoraussetzungen zu entscheiden. Dabei war unter anderem die Restrictive Theory of Sovereign Immunity anzuwenden, nach der die Immunität nur hinsichtlich hoheitlichem und nicht hinsichtlich privatrechtlichem Handeln bestehen sollte. Aufgrund von zum Teil unstimmiger und widersprüchlicher Umsetzung der Restrictive Theory kodifizierte der Kongress mit dem FSIA die bis dahin geltenden Grundsätze.
Ein solches zweistufiges Vorgehen bestand auch in den Fällen, in denen es um die etwaige Immunität einzelner, natürlicher Personen ging. Streitig war jedoch, ob der Kongress bei der Kodifizierung des Common Law hinsichtlich der Staatenimmunität mit dem FSIA gleichzeitig auch die Fälle regeln wollte, in denen es um die Immunität einzelner ging.
Das oberste Bundesgericht lieferte nunmehr eine Antwort. In seiner Entscheidung legte das Gericht das FSIA nach allen Regeln der juristischen Kunst aus: Eine wörtliche Auslegung ergebe, dass das Gesetz auf natürliche Personen keine Anwendung finden sollte. Zum einen handele es sich bei einer natürlichen Person weder um eine Agency or Instrumentality eines fremden Staates noch um einen Staat. Zwar sei eine solche extensive Auslegung nicht abwegig, doch spreche der Gesamtzusammenhang, die im Gesetz genannten Beispiele sowie die Tatsache, dass im FSIA an jenen Stellen, an denen das Handeln eines einzlenen dem Staate zugerechnet werden soll, ausdrücklich von einem Official die Rede ist, dagegen.
Auch die oben dargestellte Entstehungsgeschichte des Gesetzes unterstützt nicht die Ansicht, dass das Gesetz auch auf natürliche Personen anzuwenden sei: Zwar wollte der Kongress das bis dahin geltende Common Law kodifizieren. Dabei sei es ihm jedoch primär darum gegangen, die Restrictive Theory zu regeln und die Enscheidungsgewalt über die Frage der Immunität vom Außenministerium auf die Gerichte zu verlagern, § 1602.
Nach dem damals geltenden Common Law war zudem, anders als der Kläger implizierte, die Immunität von Staaten und natürlichen Personen nicht gleich. Die Immunität von natürlichen Personen stand nach Rechtsprechung des obersten Bundesgerichts hingegen viel mehr unter bestimmten Vorbehalten. Daher könne nicht einfach angenommen werden, dass der Kongress mit der Kodifizierung der Staatenimmuniät, quasi stillschweigend auch die Immunität natürlicher Personen habe mitregeln wollen.
Das FSIA ist daher auf natürliche Personen nicht anwendbar. Ob Samantar nach dem somit weiterhin für natürliche Personen geltenden Common Law Immunität genießt, hatte das Gericht nicht zu entscheiden und verwies die Sache daher zur Entscheidung unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung an das erstinstanzliche Gericht zurück.