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Sonntag, den 13. Juni 2010

Vertrieb mit Kommission in den USA

 
.   Einen Handelsvertreterausgleichsanspruch kennt der Bund der USA so wenig wie das Recht der Einzelstaaten. Doch einen gewissen Kommissionsschutz haben viele Staaten herausgebildet. Die Regeln sind oft sehr unterschiedlich.

Meist orientieren sich die gesetzlichen Forderungen zugunsten des Vertriebsunternehmers an den verdienten, doch unbezahlten Kommissionen, gelegentlich auch am verdoppelten Kommissionsbetrag und manchmal auch am Schaden plus Kommissionen wie in Sachen Trim Fit, LLC v. Donald O. Dickey, Az. 08-3711.

In diesem Prozess entschied das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks am 7. Juni 2010 gegen den gesetzlichen Schadensersatz, weil der Vertreter ihn nicht mit der Klage beantragt hatte, sondern erst kurz vor der Vorlage des Prozesses an die Geschworenen - also im Endstadium des US-Prozesses. Der späte Antrag auf gesetzlichen Ersatz hätte den Beklagten unvertretbar präjudiziert.



Twitterklärte Urteile im US-Recht

 
.   Neue Entscheidungen aus den Berufungsgerichten des Bundes. Einzelstaatliche Berufungsgerichte werden hier nicht berücksichtigt. Am Montag, dem 14. Juni 2010, ist wieder mit Entscheidungen des Obersten Bundesgerichtshofs der Vereinigten Staaten in Washington, DC zu rechnen, dem noch über 20 unerledigte F&auuml;lle vorliegen.
Vertretungsvollmacht - Agency, Highland v. Schneider, 2nd Cir., 11. Juni 2010, http://bit.ly/aOIhKQ

Vergeltung nach Diskriminierungsklage, Huee Tan v. USPS, 5th Cir., 11. Juni 2010, http://bit.ly/90Zmtk







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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