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Dienstag, den 15. Juni 2010

Forumshopping dank Blog-SEO für Beleidigung  

.   Gerichten in den USA wird vieles unterstellt. Eine Beleidigungsklage gegen Blogger passt zu Vorurteilen, US-Gerichte würden alles an sich ziehen wollen, und Forumshopping sei in den USA einfach.

Am 14. Juni 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zehnten US-Bezirks, der die Gegend um die Rocky Mountains einschließt, zugunsten eines Bloggers aus Florida, den der Kläger aus New Mexiko vor sein Hausgericht zitieren wollte, die untergerichtliche Abweisung. In Sachen David Silver v. Matthew Brown et al., Az. 10-2005, erörterte das Gericht den erforderlichen Bezug eines Beklagten nach dem einzelstaatlichen Long Arm Statute zum Forumstaat New Mexico.

Der zweite Blogverfasser war intensiv am Blogschreiben beteiligt und zielte auf eine negative Wirkung gerade in New Mexico ab. Er optimierte das Blog für Suchmaschinen, damit seine Behauptungen wie David Silver is a Thief gerade dort gelesen würden.

Sein SEO verband ihn so sehr mit dem fremden Forum, urteilte das Gericht, dass der Erfolg der behaupteten Handlungen in New Mexico eintrat. Deshalb revidierte die Berufung die Abweisung gegen den zweiten Beklagten aus Florida, und der Beleidigungsprozess geht weiter. Die Entscheidungsbegründung ist lesenswert und mit zahlreichen Nachweisen für die prozessuale Diffamierungsjurisprudenz versehen.

Im weiteren Prozess wird das Gericht sorgfältig die möglicherweise angezeigte Abhilfe abwägen müssen. Eine Anweisung, beleidigende Aussagen aus dem Internet zu entfernen, wird scheitern, weil der Beklagte den Inhalt des Blogs auf einem von ihm nicht kontrollierten Server im Ausland spiegelt. Die Gerichte in den USA scheuen sich, unvollstreckbare Urteile zu erlassen. Doch dürfte der Blogger einem Schadensersatzanspruch ausgesetzt bleiben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.