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Dienstag, den 22. Juni 2010

Grundstücksübertragungen nur anwaltlich?  

.   Sollen Nichtjuristen Grundstücks­über­tragungen dokumen­tieren dürfen, oder bleibt dies ein Vorrecht der Rechts­anwälte? Das Bundes­berufungs­gericht des ersten US-Bezirks erläutert detailliert am 21. Juni 2010, welche recht­lichen Gründe für beide Ansichten sprechen.

Dabei entscheidet es auch, dass die Klage der Anwalt­schaft gegen Versicherungen, welche das Eigentum an Grundstücken versichern und Rechtstitel­über­tragungen vornehmen, in Real Estate Bar Association, Inc. v. National Real Estate Information Services et al., Az. 09-1809, nicht verfassungs­widrig ist.

In der amerikanischen Immobilien­praxis lässt man sich die rechtlichen Aspekte einer Grundstücks­übertragung ohnehin immer vom eigenen Anwalt erklären, gleich ob die Eigentums­über­tragung unter anwalt­licher Aufsicht oder von Laien dokumentiert wird. Selbst wenn bei einem einfachen Closing nur 50 Urkunden in rascher Abfolge unterzeichnet werden, sind die meisten Vertrags­parteien überfordert.


Dienstag, den 22. Juni 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Neueste Entscheidungen aus den obersten Bundes­gerichten:
Grundstücks­über­tragungen nur anwaltlich? Real Estate Bar Assoc. v. National Real Estate Info., 1st Cir., 21 JUN 2010, http://bit.ly/bTXGlQ

2 Urteile im Supreme Court: Kawasaki Kisen Kaisha Ltd. v. Regal-Beloit Corp., Monsanto Co. v. Geertson Seed Farms, 21 JUN, http://c.star.us

Noch 2 Urteile im Supreme Court: Holder v. Humanitarian Law Project, Rent-A-Center, West, Inc. v. Jackson, 21 JUN 2010, http://c.star.us







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.