Dabei entscheidet es auch, dass die Klage der Anwaltschaft gegen Versicherungen, welche das Eigentum an Grundstücken versichern und Rechtstitelübertragungen vornehmen, in Real Estate Bar Association, Inc. v. National Real Estate Information Services et al., Az. 09-1809, nicht verfassungswidrig ist.
In der amerikanischen Immobilienpraxis lässt man sich die rechtlichen Aspekte einer Grundstücksübertragung ohnehin immer vom eigenen Anwalt erklären, gleich ob die Eigentumsübertragung unter anwaltlicher Aufsicht oder von Laien dokumentiert wird. Selbst wenn bei einem einfachen Closing nur 50 Urkunden in rascher Abfolge unterzeichnet werden, sind die meisten Vertragsparteien überfordert.