Nach dessen Rüge versuchten die Kläger die Zustellung in Japan nach den Regel des Haager Übereinkommens über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke im Ausland in Zivil- oder Handelssachen, doch erhielt die Beklagte in Japan die Klage zu spät.
Die Klägerin trägt erfolglos vor, dass (1) das japanische Ministerium die Klage rechtzeitig und verjährungshemmend erhielt und der Datumsstempel eine japanische Zahlenfolge aufweist, die in den USA missverstanden worden sei; (2) die Zustellung an das Ministerium ausreichen sollte, weil auch die Zustellung an eine Kreisamtsstelle nach einzelstaatlichem Gesetz ausreicht; und (3) mit der Zustellung an die Vertriebsstelle in den USA und an das Ministerium eine Hemmung und Fristverlängerung von 60 Tagen in Kraft getreten sei.
In Thach v. Tiger Corporation, Az. 09-2940, entschied das Bundesberufungsgericht des achten US-Bezirks mit einer lesenswerten Begründung gegen die Kläger.
Das Urteil vom 23. Juni 2010 illustriert den Wert einer Vertretung in den USA. Ist die Klage dort nicht wirksam zustellbar, verlieren Kläger, die nicht rechtzeitig an die Herstellerin im Ausland denken und sich mit den internationalen Zustellungsregeln, insbesondere denen der Haager Zustellungsübereinkunft, vertraut machen, wertvolle Zeit. Wenn die US-Vertriebsgesellschaft als Corporation kostengünstig und mit geringem Kapital ausgestattet ist, kann die bei ihr wirksame Zustellung zu ihrem Untergang führen, doch die Mutter billig entlasten.
Der Schutzwall der Corporation in den USA ist ein wohlfeiler Preis, wenn durch den Zeitverlust die nicht in den amerikanischen Prozess einbezogene Muttergesellschaft im Ausland gerettet wird. So viele Kläger sind mit internationalen Fragen unvertraut, dass sich ein Hersteller im Ausland schon fast auf ihre Fehler verlassen kann.
Ein Nebenaspekt, der Juristen im internationalen Verkehr auf die Palme bringt, wird vom Gericht nicht weiter erörtert: Die Verwendung von Zahlen statt Namen für Monate in Daten. Zwischen Deutschland und den USA sind die Zahlenfolgen genauso verwirrend und gefährlich wie im vorliegenden Fall die japanischen und amerikanischen Zahlenfolgen.
Monate und Jahre sollten vorsichtshalber immer ausgeschrieben werden. Auf die leere Null bei einstelligen Zahlen darf man hingegen getrost verzichten.