1. Ausländischer Investorenbetrug gehört nicht vor US-Gerichte, erklärte der Oberste Bundesgerichtshof der USA in Washington, DC, Supreme Court, am 24. Juni 2010 in Morrison v. National Australia Bank.
2. Nur weil Akten beim Anwalt im klägerfreundlichen Forumstaat liegen, ist das noch längst kein Grund, den Fall nicht auf Beklagtenantrag hin in einen Staat mit direktem Bezug zum Fall und den Parteien zu verweisen, entschied das Bundesberufungsgericht des Bundesbezirks in Washington, DC, am 24. Juni 2010 im Fall In re Zimmer Holdings.
3. Wenn eine Überweisung kurz New York berührt, folgt daraus noch kein Gerichtsstand für eine Pfändung, urteilte das Bundesberufungsgericht des zweiten Bezirks am 22. Juni 2010 in Sachen Export-Import v. Asia Pulp & Paper. Dasselbe Gericht in New York hatte bereits vor einigen Monaten entschieden, dass die New Yorker Millisekunde im Seerecht keine Zuständigkeit begründet.
Außerdem darf man nicht vergessen, dass am 18. Juni 2010 das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks die Gerichte für heiß gebrühten Kaffee im Flugzeug unzuständig erklärte: Blythe v. Southwest Airlines.