Der Arbeitgeber hatte das Mindestgehalt heruntersetzen wollen. Diese Absicht sollte mit dem Personal abgestimmt und auf die bestehenden Verträge angepasst werden. Ein eiliger Manager vergaß jedoch den Blick in der Vertrag, sandte dem Arbeitnehmer die Mitteilung mit der Reduzierung und erhielt prompt die Kündigung des Arbeitnehmers wegen der Vertragsverletzung sowie die Forderung auf Zahlung der Abfindung.
Weil das Unternehmen ihn als Arbeitnehmer und die Gehaltsänderung als Versehen zurücknehmen und die Abfindung nicht zahlen wollte, klagte der Arbeitnehmer. Die Geschworenen des US-Zivilprozesses sprachen ihm gleich mehr als die Abfindung zu. Die Jury setze auch das im Gesamtzeitraum des Vertrages noch zahlbare Gehalt drauf.
Erst das Bundesberufungsgericht des zehnten Bezirks konnte am 2. Juni 2010 klären, dass die Abfindung durch Liquidated Damages den gesamten Schaden abdeckt. Die Ermittlung des tatsächlichen Schadens zur Streitverminderung überflüssig werden zu lassen, ist ihr Sinn. Vertragsstrafe plus tatsächlichen Ausfallschaden gibt es nicht, denn der Begünstigte soll ja nicht belohnt werden, sondern lediglich den Ersatz des durch die Vertragsverletzung entstandenen Schadens erhalten.
Die 33 Seiten lange Urteilsbegründung stellt eine sorgfältige, klar verfasste Darstellung des Rechts des Vertragsschadensersatzes sowie arbeitsrechtlicher Fragen dar und ist lesenswert.