Ausgestattet mit Kontonummer, Bankverbindung und Namen kann er das Online-System nutzen, ohne gewiefte Systemkenntnisse zu besitzen. Und an diese Daten gelangt ja der dümmste Phisher und Sozialingenieur.
Auch nachdem der Online-Anbieter ein Sicherungssystem einführte, blieb Missbrauch möglich. Das Bundesverbraucherschutzamt, auf dessen Konten ebenfalls Schecks gezogen wurden, ging gegen den Anbieter nach einer Untersuchung mit einer Verbotsverfügung vor.
Am 15. Juni wurde der Riegel mit der Entscheidung des Bundesberufungsgerichts des neunten US-Bezirks in San Francisco in Sachen Federal Trade Commission v. Neovi, Inc. et al., Az. 09-55093, endgültig zugeschoben. Die Urteilsbegründung erklärt auf 17 Seiten neben dem anwendbaren Recht auch die technischen Umstände, die den Dienst ideal für Bankdaten-Phisher machte.