Abschlussschreiben nach Markeneintragung
CK • Washington. Aus der Korrespondenz:
… die Marke wurde eingetragen, doch ist die Urkunde noch nicht eingetroffen. Wir werden sie Ihnen zusenden, sobald sie eintrifft. Die Nachricht des Markenamtes, United States Patent and Trademark Office, finden Sie unter dem übermittelten URL.Der letzte Satz überrascht viele, die vor der Anmeldung einer Marke in den USA nicht ordentlich zugehört haben.
Aus Versicherungsgründen muss ich damit das Ende des Mandates für die Markeneintragung ausdrücklich erklären. Dabei weise ich auch kurz auf die weiteren Pflichten des Markeninhabers hin.
Insbesondere muss der Inhaber zwischen dem 5. und 6. Jahr ab der Eintragung einen Verwendungsnachweis beim Amt einreichen. Alle zehn Jahre ist die Verlängerung der Eintragung erforderlich.
Bis zum Ende des sechsten Jahres ab der Eintragung bleibt die Marke anfechtbar. Insbesondere können Inhaber älterer nichteingetragener Marken die bundesrechtlich eingetragene Marke noch anfechten. Erst mit dem Abschluss der Einreichung des Verwendungsnachweises wird die Marke unanfechtbar, incontestable.