Gefahr im Bett durch VO gebannt
CK • Washington. Ein wenig Verbraucherschutz gibt es auch in den USA, meist von den Einzelstaaten, ergänzend vom Bund verwaltet.
Beispielsweise wendet sich der Bund mit einer Verordnungsanpassung der Gefahr für Kopf und Nacken im Bett zu.
Die Consumer Product Safety Commission verkündet am 12. Juli 2010 zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit, zu der auch immer Hersteller aus dem In- und Ausland zählen, einen Regelungsentwurf unter dem Titel Petition Requesting Revision of Bunk Bed Standard To Incorporate Requirements for Head and Neck Entrapment Testing in Spaces Created by Side Structures, Including Ladders, Az. CPSC-2010-0071, Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39666.
Das Verfahren entspricht den Vorschriften des Administrative Procedure Act. Hersteller und Vertrieb reichen ihre fachspezifischen, nicht emotional getragenen Beiträge zur Verordnungsentwicklung in der Regel durch einen anwaltlichen Schriftsatz bei den Bundesministerien ein, der den Form- und Inhaltserfordernissen entspricht.
Die Consumer Product Safety Commission verkündet am 12. Juli 2010 zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit, zu der auch immer Hersteller aus dem In- und Ausland zählen, einen Regelungsentwurf unter dem Titel Petition Requesting Revision of Bunk Bed Standard To Incorporate Requirements for Head and Neck Entrapment Testing in Spaces Created by Side Structures, Including Ladders, Az. CPSC-2010-0071, Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39666.
Das Verfahren entspricht den Vorschriften des Administrative Procedure Act. Hersteller und Vertrieb reichen ihre fachspezifischen, nicht emotional getragenen Beiträge zur Verordnungsentwicklung in der Regel durch einen anwaltlichen Schriftsatz bei den Bundesministerien ein, der den Form- und Inhaltserfordernissen entspricht.