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Samstag, den 10. Juli 2010

Gefahr im Bett durch VO gebannt

 
.   Ein wenig Verbraucherschutz gibt es auch in den USA, meist von den Einzelstaaten, ergänzend vom Bund verwaltet. Beispielsweise wendet sich der Bund mit einer Verordnungsanpassung der Gefahr für Kopf und Nacken im Bett zu.

Die Consumer Product Safety Commission verkündet am 12. Juli 2010 zur Kommentierung durch die Öffentlichkeit, zu der auch immer Hersteller aus dem In- und Ausland zählen, einen Regelungsentwurf unter dem Titel Petition Requesting Revision of Bunk Bed Standard To Incorporate Requirements for Head and Neck Entrapment Testing in Spaces Created by Side Structures, Including Ladders, Az. CPSC-2010-0071, Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39666.

Das Verfahren entspricht den Vorschriften des Administrative Procedure Act. Hersteller und Vertrieb reichen ihre fachspezifischen, nicht emotional getragenen Beiträge zur Verordnungsentwicklung in der Regel durch einen anwaltlichen Schriftsatz bei den Bundesministerien ein, der den Form- und Inhaltserfordernissen entspricht.



Twitterklärte Urteile im Recht der USA

 
.   Neues von ICANN bis Erfolgshonorar:
Merkmale markenrechtlicher Verwechslungsgefahr, Sabinsa Corp v. Creative Compounds, 3rd Cir. 9 JUL 2010, PDF

ICANN Domainsystem kartellrechtsverletzend? Coalition For Icann Transparency v. Verisign, Inc., 9th Cir. 9 JUL 2010, PDF

Nahezu ohne Worte: Berufungsbegründung, West v. Outlaw, 8th Cir. 9 JUL 2010, PDF

Abgewiesener Markenlöschungsantrag bestätigt, Outdoor Kids, Inc. v. Parris Manufacturing Co., Inc., CAFC 9. JUL 2010, PDF

Missbrauch und Gefahr des Erfolgshonorars, O'Callaghan v. Donahu, 7th Cir. 9 JUL 2010, PDF
Immer frische Entscheidungen: Star List Decisions Today







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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