Marke, Urheberrecht beim US-Zoll melden
CK • Washington. Mit 2000 Kommentaren rechnete der amerikanische Zoll und erhielt nur einen, als er seinen Regelungsvorschlag zur Meldung von Marken, Handelsnamen und Urheberrechten beim Zoll verkündete. Dabei ist das Thema wichtig: Der Zoll kann verletzende Waren bei der Einfuhr in die USA stoppen, wenn sie auch beim ihm angemeldet sind.
Am 12. Juli 2010 verkündet er daher eine Verlängerung der Frist um 30 Tage, in der die Öffentlichkeit den Entwurf Agency Information Collection Activities: Regulations Relating to Recordation and Enforcement of Trademarks and Copyrights im Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39701.
Am 12. Juli 2010 verkündet er daher eine Verlängerung der Frist um 30 Tage, in der die Öffentlichkeit den Entwurf Agency Information Collection Activities: Regulations Relating to Recordation and Enforcement of Trademarks and Copyrights im Federal Register, Bd. 75, Heft 132, S. 39701.