×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 12. Juli 2010

Falsche Schreiben und Unterschriften nicht vom US-Anwalt

 
.   Aus Penzberg soll die echte oder unechte Frau B.H. stammen, die Anwälten, Finanzinstituten und Hausbesitzern erfundene Schreiben über ein angebliches Vermögen vorlegt, das nur noch beim Anwalt in den USA abgerufen werden muss. Die falschen Schreiben tragen auch falsche Unterschriften:
Bei den hier bisher bekannten Schreiben handelt es sich um ein Faxdeckblatt und ein Schreiben auf Kanzleibriefkopf. Der Text lässt bei gründlichem Lesen erkennen, dass er nicht von einem Anwalt oder Attorney at Law stammt. Auch die Aufmachung wirkt fehlerhaft und unprofessionell.

Daher hat sich manch aufmerksamer Empfänger solcher Schreiben schon in den USA gemeldet, und die Polizei in Oberammergau führt eine Akte:
Polizeidienststelle Oberammergau
Feldiglgasse 17
82487 Oberammergau
Tel.08822/945830







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER