Die Grenzen finden sich bei der Gefährdung von Leib und Leben. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco erklärte am 12. Juli 2010, wann die Aufhebung des Pseudonyms im US-Prozess um den gewerblichen Ruf und die unerlaubte Einwirkung in Gechäftsbeziehungen zulässig ist.
Für drei von fünf potenziellen Zeugen sollte ein Zeuge die Pseudonyme aufdecken, hatte das Untergericht im Fall Anonymous Online Speakers v. United States District Court for the District of Nevada Reno, Az. 09-71265, angeordnet. Dagegen wandten sich beide Parteien. Der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit erörtert detailliert die erforderlichen verfassungsrechtlichen Abwägungen für und gegen den Beweisbeschluss.
Er bestätigt den Schutz der anonymen Redefreiheit im Internet nach dem First Amendment zur US-Bundesverfassung.