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Donnerstag, den 15. Juli 2010

Forderungszession im Insolvenzfall

 
KB - Washington.   Am 7. Juli 2010 befand das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks im Fall Ta Chong Bank Ltd. v. Hitachi High Technologies America Inc, Az. 08-17007, dass das Begleichen einer abgetretenen Forderung an den Zedenten vor dessen Insolvenz nicht etwa dazu führt, dass der Factor erfolgreich gegen den Debitor klagen kann.

In seiner Begründung führte der United States Court of Appeals for the Ninth Circuit aus, dass der Debitor keine neue und eigenständige Haftung entstehen läßt, indem er den Zedenten befriedigt und nicht etwa den Factor. Der Debitor versäumt so lediglich die Erfüllung seiner Verbindlichkeit, welche schließlich Teil der Insolvenzmasse und mithin Teil des Insolvenzverfahrens ist.

Das Interesse des Zedenten und späteren Insolvenzschuldners ist gerade nicht durch die Zahlung erloschen, sondern besteht weiterhin fort. Dies gilt vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass keine Abhängigkeit zur Zahlung als solche besteht, sondern vielmehr zur schlichten Existenz der Verbindlichkeit und seiner Erfüllung.

Eine Zahlung des Debitors an den Factor tangiert nicht nur unweigerlich das Insolvenzverfahren des Zedenten, da der Debitor bei diesem Regress suchen wird, sondern ermöglicht zudem dem Factor, sich außerhalb eines Insolvenzverfahrens und damit mit mehr als nur einer Quote seiner eigentlichen Forderung zu befriedigen.



Twitterklärte Urteile im Recht der USA

 
.   Neues aus den Obergerichten:
Tachometerfehler korrigibel, keine Haftung nach Korrektur, Roach v. CUNA Mutual, 1st Cir. 14. JUL 2010, URL

Auszahlung nach Pfändungsaufhebung an wen? Goodearth Maritime Ltd. v. Calder Seacarrier Corp., 2nd Cir. 14 JUL 2010, PDF

Bindungswirkung des späteren Präzedenzfalls, Empresa Cubana Del Tabaco v. General Cigar, 2nd Cir. 14 JUL 2010, PDF

Entlassung wegen Drohung nach Beleidigung, Examplaire Exantus v. Harbor Bar & Brasserie Rest., 3rd Cir. 14 JUL 2010, PDF







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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