In dieser Woche gab es gleich zwei wichtige Entscheidungen, die die Rede- und Meinungsfreiheit des ersten Verfassungszusatzes zur Bundesverfassung der USA stärken.
Zuerst erklärte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks das Schmutzredeverbot des Medienaufsichtsamts FCC in Washington, DC für verfassungswidrig: Fox Television Stations, Inc. v. FCC, 13. Juli 2010.
Der nächste Schlag gegen die Bush-Politik kam am Freitag, dem 16. Juli 2010, als das erstinstanzliche Bundesgericht in Washington, DC den Strafprozess gegen den Pornografiehersteller Stagliano gleich nach dem Vortrag und Beweisangebot der Staatsanwaltschaft abbrach. Die Replik der Verteidigung war unnötig, entschied Richter Leon laut Berichten, weil der Anklägervortrag unzureichend war und die Schranken der Verfassung nicht nehmen konnte. Das Gerichtsverzeichnis ist gegenwärtig unerreichbar; der Beschluss könnte in seiner Entscheidungssammlung veröffentlicht werden.
Schmutz- und Schundgesetze wie unter Hitler konnte Bush nicht erlassen. Doch das Vorgehen seiner Schergen gegen ungefällige Rede und Meinungen erinnert an schlimme Zeiten.
Gleich wie man über Unanständiges denkt: Der Versuch der Einschränkung der Rede- und Meinungsfreiheit wirkt besonders ironisch, wenn er aus denselben Kreisen stammt, die Obama ungestraft mit Hitler gleichsetzen.