KB - Washington. Lehrbuchmäßig füllt das Bundesberufungsgericht für den elften US-Bezirk sein Urteil vom 15. Juli 2010 in
Dan Tana v. Dantanna's, Az. 09-15123, mit Leben.
Dan Tana steht seit 1964 für Romantik in Form von traditionellem italienischen Essen auf weiß-rot karierten Tischdecken in West Hollywood, Kalifornien. Das sportive Dantanna's dagegen bietet seinen Gästen seit 2003 neben riesigen Fernsehbildschirmen zeitgenössische amerikanische Küche in Atlanta, Georgia. Hält die Behauptung einer Verwechlungsgefahr einer Distanz von fast 2.000 Meilen stand? Mit dieser Frage setzte sich der
United States Court of Appeals for the Eleventh Circuit in einer lesenswerten Entscheidung auseinander.
Im Markenrecht ist die Unterscheidbarkeit zwischen einzelnen Marken unverzichtbar, sodass der Verbraucher ein Produkt oder eine Dienstleistung ohne Verwechslung einem bestimmten Anbieter zuordnen kann.
Die Betriebe Dan Tana und Dantanna's sind nach Auffassung des Gerichts hinreichend unterscheidbar. Dies ergibt ein Vergleich der Restaurants, die zwar beide im Bereich Gastronomie tätig sind, aber doch zwei komplett verschiedene Nischen füllen. Ihr Angebot wie auch ihre Gäste sind vollkommen unterschiedlich. Der Internetauftritt beider Restaurants erfolgt getrennt voneinander auf eigenen Webseiten. Sie bedienen in geographischer und sonstiger Hinsicht zwei entfernte Märkte. Der Verbraucher geht in keinster Weise davon aus, dass es sich bei beiden Restaurants um eine Einheit handelt.