Beide Halter halten Schnuller mit einem bunten Band und einem Plastikbärchen. Das Bundesberufungsgericht des elften Bezirks entschied am 22. Juli 2010 in Sachen Baby Buddies, Inc. v. Toys "R" Us, Inc. , Az. 08-17021, gegen die Erfinder. Die funktionalen Elemente, der Mangel an Originalität und die unterschiedliche Aufmachung schließen eine Copyright-Verletzung aus.
Die ausführliche Urteilsbegründung stellt eine lehrreiche Erörterung der Grundsätze des Urheberrechtsschutzes in den USA für nützliche Werke dar.
In diesem Fall war die Entscheidung der Erfinder zugunsten der Urheberrechtseintragung beim Copyright Office in Washington, DC, nicht falsch, doch wären ein vertraglicher Flankenschutz nach Trade Secret-Recht und ein Wettbewerbsverbot sicherlich sinnvoll gewesen.