80 Jahre Presserecht auf den Kopf gestellt
CK • Washington. Wenn sie 80 Jahre Presserechtsprechung auf den Kopf stellen muss, tut sie das halt, erklärte die Richterin am Freitag, den 23. Juli 2010, im Streit um die Öffentlichkeit der Gerichtsakten. Der presserechtliche Streit ist ein Nebenschauplatz im Prozess zwischen einer Kanzlei mit Zweigstellen im In- und Ausland und einer Mandantin um Honorare. Der Nebenschauplatz ist rechtlich interessanter.
Die Presse kann wie jeder Bürger die Gerichtsakten einsehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die man ausländischen Journalisten oft erst erklären muss.
Wenn die Prozessparteien bestimmte Unterlagen geheim behandelt wissen wollen, müssen sie den Wunsch begründen. In diesem Fall betrifft der Geheimhaltungswunsch anscheinend ein Bundesministerium sowie bestimmte Entwicklungen zwischen den Prozessparteien.
Die Richterin verbot dem National Law Journal die vollständige Berichterstattung. Skandalös wirkt, dass die Richterin sich über 80 Jahre Rechtsprechung zum ersten Verfassungsgrundsatz der Bundesverfassung der USA hinweg setzt - oder jedenfalls dazu Bereitschaft verkündete. Die Einzelheiten erfährt die Öffentlichkeit ausnahmsweise nicht, solange die Verbotsverfügung Bestand behält, erklärt das National Law Journal am 26. Juli 2010.
Nachtrag: Die Verfügung wurde am 30. Juli 2010 aufgehoben.
Die Presse kann wie jeder Bürger die Gerichtsakten einsehen. Das ist eine Selbstverständlichkeit, die man ausländischen Journalisten oft erst erklären muss.
Wenn die Prozessparteien bestimmte Unterlagen geheim behandelt wissen wollen, müssen sie den Wunsch begründen. In diesem Fall betrifft der Geheimhaltungswunsch anscheinend ein Bundesministerium sowie bestimmte Entwicklungen zwischen den Prozessparteien.
Die Richterin verbot dem National Law Journal die vollständige Berichterstattung. Skandalös wirkt, dass die Richterin sich über 80 Jahre Rechtsprechung zum ersten Verfassungsgrundsatz der Bundesverfassung der USA hinweg setzt - oder jedenfalls dazu Bereitschaft verkündete. Die Einzelheiten erfährt die Öffentlichkeit ausnahmsweise nicht, solange die Verbotsverfügung Bestand behält, erklärt das National Law Journal am 26. Juli 2010.
Nachtrag: Die Verfügung wurde am 30. Juli 2010 aufgehoben.