Das Bundesberufungsgericht des vierten US-Bezirkes erörterte in einer komplizierten Urteilsbegründung die Bestätigung und Teilaufhebung der Entscheidung. Das Untergericht kann die Injunction in Sachen Ostergren v. Cuccinelle, Az. 09-1723, noch ausdehnen.
Bei den Daten handelt es sich um Grundbuchdaten, die die Kreise des Staates Virginia in elektronische Datenbanken einbringen mussten. Auf vielen Auszügen befinden sich Social Security-Nummern der Übertragungsbeteiligten. Sie gelten als höchst vertraulich; ihre Kenntnis vereinfacht Betrug in zahlreicher Manier.
Die Klägerin wandte sich gegen das Gesetz, weil sie stärkeren Datenschutz fordert und deshalb musterhaft öffentliche, datenpreisgebende Urkunden ins Internet stellt. Ihre Wiederveröffentlichung hat bereits zu Missbrauch geführt, der ihr Begehr unterstreicht. Das Berufungsgericht gab dem Untergericht auch auf, die verfassungsrechtliche Frage der Meinungs- und Petitionsfreiheiten zu prüfen.