×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 02. Aug. 2010

Das Verfahren im amerikanischen Prozess

 
.   Im PDF- und Webformat erläutert Fluglektuere.com auf 14 Seiten den amerikanischen Zivilprozess.

In deutschen Berichten findet sich oft der von Unkenntnis gezeichnete Begriff summarisches Verfahren.

Das summary Judgment hat allerdings nichts mit einer summarischen Aburteilung gemein. Ihm geht eine detaillierte Prüfung von Parteivorträgen und Beweisangeboten voraus. Teuer und langwierig kann der Prozess bis zum summary Judgment auch sein: 500 Anwaltsstunden à $500 je Partei sind keine Seltenheit.

Ein wichtiges Merkmal des Urteils bei diesem Verfahrensstand ist, dass der Fall noch nicht den Geschworenen der Jury vorgelegt ist. Statt vom summarischen Verfahren sollte man also besser vom Richterurteil vor dem Jurystadium sprechen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER