Nach drei Wochen sieht sie ein, dass das zu schützende lizenzierte Recht mit englischem Recht, mit dem auch keine Partei etwas zu tun hat, gar nicht wirksam geschützt werden kann. Wieviel kostbare Energie und teure Anwaltsstunden in diese Phantomlösung verpulvert wurden!
Außerdem werden weithin übliche und faire Lösungen zur Haftungsbeschränkung ersetzt. Auch diejenigen, die die EU-Seite besonders schützen, werden mit schlechtem Englisch nachgebessert, und dann manchmal an Stellen, die dem US-Anwalt aus struktureller Sicht die Haare zu Berge stehen lassen.
Irgendwann einigt man sich. Die mit schlechtem Englisch formulierten Pflichten der Gegenseite bleiben wie sie sind. Erst recht, wenn sie besser sind als für die amerikanische Mandantschaft ursprüglich geplant. Das besondere Englisch wird einem Gericht notfalls belegen, dass die Gegenseite ihre weitgehenden Pflichten ja wohl verstanden haben muss, sonst hätte sie sie nicht vorgeschlagen.
Dem eigenen Mandanten empfiehlt man noch vor dem Verhandlungsende, nach erfolgreicher Aufnahme der Geschäfte - vielleicht in drei oder fünf Jahren - den Vertrag neu und sauber auszuformulieren. Abgesehen von den Kosten haben augenblicklich alle die Nase gestrichen voll von dieser Übung.
In die Schublade sollten die Parties den Vertrag nicht stecken. Er ist die Bibel der Beziehungen zwischen den Parteien. Auch die Bibel wird in verschiedenen Versionen aufgelegt und aktualisiert.