OFAC sanktioniert wieder Deutsche
CK • Washington. Unter Handelsverbote wegen der Verletzung amerikanischer Finanzkontrollen fallen auch wieder Deutsche. Die neuen Unternehmen auf der schwarzen Liste stehen im Federal Register vom 11. August 2010, Bd. 75, Heft 154, S. 48562. Die Neueinträge erfolgten nach den Iranian Transactions Regulations vom Office of Foreign Assets Controls im Washingtoner Schatzamt und sind seit dem 3. August 2010 wirksam.
Selbst Anwälten ist die Vertretung solcher Unternehmen ohne eine OFAC-Genehmigung, die das Amt spärlichst erteilt, untersagt - jedenfalls wenn sie ein Honorar für ihre Beratung erwarten. Ohne die Lizenz können auch sie nach der Annahme einer Vergütung auf der schwarzen Liste landen.
Selbst Anwälten ist die Vertretung solcher Unternehmen ohne eine OFAC-Genehmigung, die das Amt spärlichst erteilt, untersagt - jedenfalls wenn sie ein Honorar für ihre Beratung erwarten. Ohne die Lizenz können auch sie nach der Annahme einer Vergütung auf der schwarzen Liste landen.