• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Mittwoch, den 11. Aug. 2010

OFAC sanktioniert wieder Deutsche  

.   Unter Handelsverbote wegen der Verlet­zung amerika­nischer Finanz­kontrollen fallen auch wieder Deutsche. Die neuen Unter­nehmen auf der schwarzen Liste stehen im Federal Register vom 11. August 2010, Bd. 75, Heft 154, S. 48562. Die Neuein­träge erfolgten nach den Iranian Trans­actions Regu­lations vom Office of Foreign Assets Controls im Washing­toner Schatz­amt und sind seit dem 3. August 2010 wirksam.

Selbst Anwälten ist die Vertre­tung solcher Unter­nehmen ohne eine OFAC-Genehmigung, die das Amt spärlichst erteilt, untersagt - jedenfalls wenn sie ein Honorar für ihre Beratung erwarten. Ohne die Lizenz können auch sie nach der Annahme einer Vergütung auf der schwarzen Liste landen.


Mittwoch, den 11. Aug. 2010

Twitterklärte Urteile im Recht der USA  

.   Aus den Obergerichten des Bundes:
85 Wochenstunden ohne Überstundenlohn in Chinatown, mehrere Hersteller, Zheng v. Liberty Apparel, 2nd Cir. 10 AUG 2010, PDF

Uneinheitlicher Schwangerschaftsschutz für Schweißerin, Spees v. James Marine, Inc., 6th Cir. 10 AUG 2010, PDF

Insolvenzbetrug durch Vermögensübertragung, Decker v. Tramiel, 9th Cir. 10 AUG 2010, PDF

Verbotsantrag wegen Übertreibung von Produkteigenschaften, Franulovic v. Coca Cola Co., 3rd Cir. 10 AUG 2010, PDF

Klägernachfolge ohne Nachlassabwicklung, Torres v. Bayer Corp., 8th Cir. 10. AUG 2010, PDF







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.