Italien reagierte daraufhin mit einer Widerklage, in welcher Deutschland aufgefordert wurde, für Kriegsverbrechen in der NS-Zeit Reparationen an italienische Opfer zu zahlen. Der IGH wies am 6. Juli 2010 die Widerklage als unzulässig ab.
Die deutsche Immunität findet ihr Spiegelbild in dem Foreign Sovereign Immunities Act der USA. Der Fall ist daher von großer internationaler Bedeutung. Die Begründung der Abweisung in Sachen Germany v. Italy ist lehrreich. Der deutsche Anspruch wird später entschieden. Das Gericht setzte beiden Parteien neue Fristen zur Vorlage weiterer Schriftsätze.