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Samstag, den 14. Aug. 2010

Widerklage Italiens gegen Deutschland abgewiesen  

AKL - Washington — Am 23. Dezember 2008 erhob die Bundesrepublik Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag Klage gegen Italien wegen der Missachtung der deutschen Immunität durch italienische Gerichte.

Italien reagierte daraufhin mit einer Widerklage, in welcher Deutschland aufgefordert wurde, für Kriegsverbrechen in der NS-Zeit Reparationen an italienische Opfer zu zahlen. Der IGH wies am 6. Juli 2010 die Widerklage als unzulässig ab.

Die deutsche Immunität findet ihr Spiegelbild in dem Foreign Sovereign Immunities Act der USA. Der Fall ist daher von großer internationaler Bedeutung. Die Begründung der Abweisung in Sachen Germany v. Italy ist lehrreich. Der deutsche Anspruch wird später entschieden. Das Gericht setzte beiden Parteien neue Fristen zur Vorlage weiterer Schriftsätze.


Samstag, den 14. Aug. 2010

Wichtige Urteile im Recht der USA  

.   Am 13. August 2010 verkündeten die Obergerichte des Bundes der USA diese Entscheidungen:
Freitag, der 13: Versehentlich zu spät aus Haft entlassen: Keine Haftung, Rivers v. Fischer, 2nd Cir. 13 AUG 2010, PDF

Kappung/Remittitur Strafschadensersatz $750K auf $100K, Cortez v. Trans Union, 3rd Cir. 13 AUG 2010, PDF

Unterschiedliche Rechtsfolgen bei Law und Equity erklärt, Maldonado v. Valsyn, 2nd Cir. 13 AUG 2010, PDF







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.