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Montag, den 16. Aug. 2010

Euro-Raumfahrt im US-Gericht immun?

 
.   Die European Space Agency fand sich als Beklagte vor dem Bundesgericht der Vereinigten Staaten und erhob die Einrede ihrer Immunität als internationaler Organisation. Die Klägerin und das Gericht gehen hingegen von einem Immunitätsverzicht aus.

Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks bestätigte am 16. August 2010 das Ergebnis. Seine Begründung im Fall OSS Nokalva, Inc. v. European Space Agency, Az. 09-3640, verfolgt jedoch einen anderen Weg, der über eine lesenswerte Erörterung der bundesgesetzlichen Normen zur Immunität internationaler Organisationen in den USA führt.



Schaden bei Verwertung der Person

 
.   Der Pornoschauspieler verlangt wegen des unerlaubten Vertriebs seiner Werke durch DVD-Duplizierung Schadensersatz aus Urheberrecht und wegen des unerlaubten Eingriffs in sein Recht zur gewerblichen Verwertung seiner Person.

Die Bundesverfassung der USA etabliert das Urheberrecht als Bundesrecht. Vergleichbare Rechte aus einzelstaatlichem Recht werden von ihm absorbiert. Zählt dazu auch das kalifornische Recht zur gewerblichen Verwertung der Person? Gilt die für Musikwerke geltende Absorption auch für audiovisuelle Werke?

Das Bundesberufungsgericht des neunten Bezirks in San Francisco entscheidet am 16. August 2010 im Fall Jules Jordan Video v. 144942 Canada Inc., Az. 08-55075, gegen den Künstler: Kein double Dipping beim Schadensersatz. Dabei setzt es sich auch mit der Frage auseinander, wer klagebefugt ist, wenn das Urheberrecht kraft Gesetzes an seine Firma überging, doch er die Urheberrechtseintragung beim Copyright Office in Washington, DC im eigenen Namen vornahm.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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