Euro-Raumfahrt im US-Gericht immun?
CK • Washington. Die European Space Agency fand sich als Beklagte vor dem Bundesgericht der Vereinigten Staaten und erhob die Einrede ihrer Immunität als internationaler Organisation. Die Klägerin und das Gericht gehen hingegen von einem Immunitätsverzicht aus.
Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks bestätigte am 16. August 2010 das Ergebnis. Seine Begründung im Fall OSS Nokalva, Inc. v. European Space Agency, Az. 09-3640, verfolgt jedoch einen anderen Weg, der über eine lesenswerte Erörterung der bundesgesetzlichen Normen zur Immunität internationaler Organisationen in den USA führt.
Das Bundesberufungsgericht des dritten US-Bezirks bestätigte am 16. August 2010 das Ergebnis. Seine Begründung im Fall OSS Nokalva, Inc. v. European Space Agency, Az. 09-3640, verfolgt jedoch einen anderen Weg, der über eine lesenswerte Erörterung der bundesgesetzlichen Normen zur Immunität internationaler Organisationen in den USA führt.