Der Kläger ging gegen den Hemdanbieter vor. Das Bundesgericht wies den Anspruch ab, bevor er den Geschworenen zur Subsumtion vorgetragen wurde. Das Bundesberufungsgericht des neunten US-Bezirks in San Francisco hob die Abweisung auf. Eine rechtliche Beurteilung des Markenrechts allein reicht nicht aus, denn es bleiben strittige Faktenfragen. Die muss die Jury beurteilen.
Das Urteil des United States Court of Appeals for the Ninth Circuit vom 19. August 2010 in Fortune Dynamic, Inc. v. Victoria's Secret Stores Brand Management, Az. 08-56291, dient als Warnung, vor der Verwendung von Kennzeichen im amerikanischen Markt sorgfältig das Risiko einer etwaigen Verletzung des Lanham Act mindestens durch eine Prüfung des Bundesmarkenregisters abzuklären.
Die Beklagte hätte bei ihren Leisten bleiben sollen. Beispielsweise ihrer Marke very sexy.