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Freitag, den 03. Sept. 2010

Das Ende von Internet-Foren in den USA?  

.   §230 des Communi­cations Decency Act schützt Internet­anbieter vor einer Haftung, wenn sie nach entspre­chendem Hinweis von Dritten eingestellte Infor­mationen entfernen. Die Gefahr einer Durch­löcherung des Schutz­gesetzes wird von einem kalifor­nischen Gericht hervor­beschworen.

Das Gericht erließ im Fall Scott P. v. Craigslist eine Zwischen­entscheidung in einem Verfahren gegen die Informations­anbieterin Craigslist und gestattete dem Kläger, den Prozess wegen einer behaup­teten Haftung für das Nicht­entfernen von von Dritten eingestellten Foren­inhalten fortzusetzen.

Auf den Hinweis des Klägers auf rechtswidrige Inhalte hatte Craigslist diese entfernt. Der Kläger behauptet, die Anbieterin hätte auch anschließend einge­stellte diffamie­rende Inhalte entfernen müssen. Sie hätte ihm nämlich versprochen, sich um die Sache zu kümmern.

Um Craigslist bildet sich nun eine Koalition, die mit Dritten­schrift­sätzen für die Aufrecht­erhaltung des Foren­schutzes kämpft, unter der Führung der Electronic Frontier Foundation, die den Sach­verhalt samt Rechtslage auf Englisch darstellt.


Freitag, den 03. Sept. 2010

Neue USA-Urteile in Schlagworten  

.   Am 3. September 2010 beurteilten US-Gerichte den recht­staatlichkeits­dekorierten Nazi-Kunstraub und den Kaffekocher­markenschutz:
Gutgläubiger Erwerb nach Nazi-Kunst­entwendung in A, US-Forum, CH-Recht, Bakalar v. Vavra, 2nd Cir. 2 SEP 2010, http://bit.ly/cFBnGS

Kaffee­kocherschutz nach US-Marken- und Vertrags­recht, Bodum USA, Inc v. La Cafetiere, 7th Cir. 2. SEP 2010, http://bit.ly/b41q02







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.