Verbieten konnten Politiker in ihren Wahlkampagnen die bei Craigslist verzeichneten Dienstleistungen nicht. Doch ihre Polemik sowie die Besorgnis von Staatsanwaltschaften, dass bestimmte Angebote im Umfeld der Prostitution mit schweren Straftaten verbunden sind, dürfte die Selbstzensur ausgelöst haben. Im Craigslist-Blog findet sich noch keine Erklärung.
Am 3. September 2010 veröffentlichten die Chicagoer wieder eine lesenswerte Novelle. Auf 12 Seiten fertigten sie freundlichst die Klägerin in Claudette Goodman v. NSA, Inc., Az. 09-2043, ab, die nur behauptet, nichts beweist.
Dabei liest sich der Sachverhalt so, als wenn an ihren Behauptungen einer Diskriminierung und einer Verletzung des Gleichgehaltsgebots etwas dran wäre. Sie sei schlechter als ein Mann, dessen eidliche Erklärung sie vorlegte, vergütet worden. Eher umgekehrt, stellten die Richter fest, und der Weg zum Ergebnis liest sich leicht, doch spannend.
Eminem Master License: Urteil nach Geschworenenprozess, FBT Productions, LLC v. Aftermath Records, 9th Cir. 3 SEP 2010, PDF
Kontopfändung in Paris durch US-Gericht nach Schiedsprozess? Allied Maritime Inc. v. Descatrade SA, 2nd Cir 3 SEP 2010, PDF
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.