×KEINE COOKIES & KEINE TRACKER

• • Terroranschlag auf Rechtstaatlichkeit in USA • • Absurde Regeln vom First Felon • • Die ersten Dekrete des First Felon amtlich • • First Felon: Verurteilt ja, bestraft nein • • Preisregeln für Eintrittskarten, Beherbergung • • Klarstellung der FARA-Meldepflicht im Entwurf • • CTA: BOIR-Meldepflicht erneut aufgehoben • • BOIR-Meldepflicht bleibt - neue kurze Fristen • • Neueste Urteile USA

Montag, den 06. Sept. 2010

Referendarinnen in New York - Kanzlei geschlossen

 
.   Drei Monate lang haben sie sich ins amerikanische Prozess-, Gesellschafts-, Marken- und Urheberrecht eingearbeitet sowie die Feinheiten des Digital Millennium Copyright Act erlernt, Lizenzverträge formuliert und Softwareentwicklungsprobleme geprüft.

Dann sind die Referendarinnen wohlverdient in ein entspannend langes Wochenende gegangen. Eine Reise mit dem Expressbus nach New York City empfiehlt sich stets dafür. Vielleicht sehen sie den United States Court of Appeals for the Second Circuit, dessen Urteile sie häufig studieren.

Am Montag ist die Kanzlei ohnehin geschlossen. Die USA feiern ihren Tag der Arbeit, Labor Day. Da arbeiten auch Attorneys nicht, die ansonsten die meisten Feiertage als fakultativ ansehen. Der nächste auch von ihnen beachtete Feiertag ist Thanksgiving Ende November.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
×KEINE COOKIES - KEINE TRACKER