Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks hat am 13. September 2010 in Sachen USA v. Montgomery, Az. 09-3289, entschieden, dass eine freiwillige Zustimmung zur Wohnungsdurchsuchung selbst dann noch vorliegen könne, wenn der Zustimmende kurz zuvor Opfer einer Schießerei geworden sei und unter dem Einfluss starker Schmerzmittel stehe. Der entscheidente Aspekt sei, dass der Zustimmende während der Befragung wach und ansprechbar sei. Das Morphium habe in diesem Fall nicht die Fähigkeit des Klägers beeinträchtigt, auf Fragen zu antworten.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks hat am 13. September 2010 in Sachen USA v. Montgomery, Az. 09-3289, entschieden, dass eine freiwillige Zustimmung zur Wohnungsdurchsuchung selbst dann noch vorliegen könne, wenn der Zustimmende kurz zuvor Opfer einer Schießerei geworden sei und unter dem Einfluss starker Schmerzmittel stehe. Der entscheidente Aspekt sei, dass der Zustimmende während der Befragung wach und ansprechbar sei. Das Morphium habe in diesem Fall nicht die Fähigkeit des Klägers beeinträchtigt, auf Fragen zu antworten.
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Herausgeber des German American Law Journal in der Digitalfassung sowie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Malta, England und USA Jurist, vormals Referent für Wirtschaftspolitik und IT-Aufsichtsrat, seit 2014 zudem Managing Partner einer 75-jährigen amerikanischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-amerikanische Rechtsfragen in Büchern und Fachzeitschriften.
2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heussen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Vertragsmanagement, und 2012 sein Buchbeitrag Business Negotiations in Germany in New York, 2013 sein EBook Der amerikanische Vertrag: Planen - Verhandeln - Schreiben.
Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.