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Mittwoch, den 15. Sept. 2010

Wohnungsdurchsuchung freiwillig zugestimmt?  

TCD - Washington.   Der Kläger steht auf der Veranda seines Hauses und wird plötzlich von einem Unbekannten mit einer Schrotflinte mehrmals in den Rücken geschossen. Im Krankenhaus wird dem Kläger 8 mg Morphium verabreicht. Direkt im Anschluss an die medizinische Behandlung wird er von einem Kriminalkommisar um die Zustimmung zur Wohnungsdurchsuchung gebeten. Der Kläger erklärt sich, ohne zu zögern, damit einverstanden und hofft, dass der Beamte dem Schützen auf die Spur kommt. Alles was die Polizei jedoch findet, ist eine Marijuana-Plantage im Keller des Hauses. Gegen den Kläger wird sodann Anklage erhoben.

Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks hat am 13. September 2010 in Sachen USA v. Montgomery, Az. 09-3289, entschieden, dass eine freiwillige Zustimmung zur Wohnungsdurchsuchung selbst dann noch vorliegen könne, wenn der Zustimmende kurz zuvor Opfer einer Schießerei geworden sei und unter dem Einfluss starker Schmerzmittel stehe. Der entscheidente Aspekt sei, dass der Zustimmende während der Befragung wach und ansprechbar sei. Das Morphium habe in diesem Fall nicht die Fähigkeit des Klägers beeinträchtigt, auf Fragen zu antworten.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.