Wohnungsdurchsuchung freiwillig zugestimmt?
TCD - Washington. Der Kläger steht auf der Veranda seines Hauses und wird plötzlich von einem Unbekannten mit einer Schrotflinte mehrmals in den Rücken geschossen. Im Krankenhaus wird dem Kläger 8 mg Morphium verabreicht. Direkt im Anschluss an die medizinische Behandlung wird er von einem Kriminalkommisar um die Zustimmung zur Wohnungsdurchsuchung gebeten. Der Kläger erklärt sich, ohne zu zögern, damit einverstanden und hofft, dass der Beamte dem Schützen auf die Spur kommt. Alles was die Polizei jedoch findet, ist eine Marijuana-Plantage im Keller des Hauses. Gegen den Kläger wird sodann Anklage erhoben.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks hat am 13. September 2010 in Sachen USA v. Montgomery, Az. 09-3289, entschieden, dass eine freiwillige Zustimmung zur Wohnungsdurchsuchung selbst dann noch vorliegen könne, wenn der Zustimmende kurz zuvor Opfer einer Schießerei geworden sei und unter dem Einfluss starker Schmerzmittel stehe. Der entscheidente Aspekt sei, dass der Zustimmende während der Befragung wach und ansprechbar sei. Das Morphium habe in diesem Fall nicht die Fähigkeit des Klägers beeinträchtigt, auf Fragen zu antworten.
Das Bundesberufungsgericht des sechsten US-Bezirks hat am 13. September 2010 in Sachen USA v. Montgomery, Az. 09-3289, entschieden, dass eine freiwillige Zustimmung zur Wohnungsdurchsuchung selbst dann noch vorliegen könne, wenn der Zustimmende kurz zuvor Opfer einer Schießerei geworden sei und unter dem Einfluss starker Schmerzmittel stehe. Der entscheidente Aspekt sei, dass der Zustimmende während der Befragung wach und ansprechbar sei. Das Morphium habe in diesem Fall nicht die Fähigkeit des Klägers beeinträchtigt, auf Fragen zu antworten.