Da steht: Zahlungsbeginn nach einem Jahr. Streitigkeiten gehören vors Schiedsgericht, nicht die sympathischen Geschworenen im ordentlichen Gericht.
Das Bundesgericht der Hauptstadt entschied mit einer lesenswerten Begründung am 14. September 2010. Selbst wenn der Kläger die Kreditbedingungen nicht gelesen hatte, muss er sie gegen sich gelten lassen, denn er hatte sie unterzeichnet.