Das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks wies die Berufung gegen die Klageabweisung ohne Prüfung des Vertragsschlusses mit einem auf Band aufgenommenen Okay ab. Denn allein die Tatsache des fehlenden Widerspruches gegen die laufend geleisteten Zahlungen reicht ihm.
Das Gericht erörtert ausführlich und leicht verständlich den voluntary Payment-Grundsatz in seiner Urteilsbegründung vom 20. September 2010 in Sachen Quinten E. Spivey v. Adaptive Marketing LLC, Az. 09-3619. Da er - und keine seiner Ausnahmen, wie Betrug, - greift, kommt es auf das Zustandekommen eines Vertrages gar nicht an.