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Dienstag, den 21. Sept. 2010

Ohne Vertrag gezahlt: Erstattung?  

.   Wer ohne Vertrag freiwillig zahlt, kann die Zahlungen nicht zurückfordern - auch nicht vom listigen Telemarketer. Ein Kunde hatte sich nach einer Telefonbestellung einen Dienst aufschwätzen lassen, ließ die immer höheren Gebühren jährlich von der Kreditkarte abbuchen, und klagte später auf Rückzahlung wegen fehlender Leistung und mangelnder Vertragsbeziehung.

Das Bundesberufungsgericht des siebten US-Bezirks wies die Berufung gegen die Klageabweisung ohne Prüfung des Vertragsschlusses mit einem auf Band aufgenommenen Okay ab. Denn allein die Tatsache des fehlenden Widerspruches gegen die laufend geleisteten Zahlungen reicht ihm.

Das Gericht erörtert ausführlich und leicht verständlich den voluntary Payment-Grundsatz in seiner Urteilsbegründung vom 20. September 2010 in Sachen Quinten E. Spivey v. Adaptive Marketing LLC, Az. 09-3619. Da er - und keine seiner Ausnahmen, wie Betrug, - greift, kommt es auf das Zustandekommen eines Vertrages gar nicht an.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.