Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA, welches für die Insel zuständig ist, stellt in Sachen Mendez Internet Management Services v. Banco Santander De Puerto Rico et al., Az. 09-1874, am 22. September 2010 fest, dass die Banken wegen des Patriot Acts übervorsichtig waren und vielleicht falsch gehandelt haben.
Für eine Verschwörung fehlen alle Anzeichen. Der Kläger hat falsch und verspätet plädiert und muss schon deshalb unterliegen, selbst wenn die Banken sich schlampig verteidigten. Einen Diffamierungsanspruch gegen die Webseite mag das Gericht nicht ausschließen, doch ist das Bundesgericht nicht dafür zuständig.