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Donnerstag, den 23. Sept. 2010

Schlecht beratene Banken und Kunden

 
.   Eine Webseite und Banken sollen kolludiert haben, um den Kläger aus dem Handel mit irakischen Dinaren in Puerto Rico auszubooten, indem sie dieses Geschäft als nach dem Patriot Act verboten bezeichneten. Er verklagt sie wegen einer Verschwörung auf Schadensersatz und verliert.

Das Bundesberufungsgericht des ersten Bezirks der USA, welches für die Insel zuständig ist, stellt in Sachen Mendez Internet Management Services v. Banco Santander De Puerto Rico et al., Az. 09-1874, am 22. September 2010 fest, dass die Banken wegen des Patriot Acts übervorsichtig waren und vielleicht falsch gehandelt haben.

Für eine Verschwörung fehlen alle Anzeichen. Der Kläger hat falsch und verspätet plädiert und muss schon deshalb unterliegen, selbst wenn die Banken sich schlampig verteidigten. Einen Diffamierungsanspruch gegen die Webseite mag das Gericht nicht ausschließen, doch ist das Bundesgericht nicht dafür zuständig.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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