Am 12. Oktober 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks diesen Grundssatz mit einleuchtender Begründung im Fall Rubinstein v. Clark & Green, Inc., Az. 10-0415.
Das Gericht in New York City erklärt ebenfalls die vorvertraglichen Bindungen, die nach Klägerauffassung zu vertragsgleichen Rechtsfolgen führen sollten. Dabei prüft es die Merkmale des preliminary Agreement-Grundsatzes in der Ausgestaltung des binding preliminary Agreement und des fully binding preliminary Agreement.