EMails auf dem Weg zum Vertrag in den USA
CK • Washington. EMail-Korrespondenz über den beabsichtigten Vertragsinhalt stellen selbst noch keinen Vertrag dar, wenn die EMail ausdrücklich den Vertragsschluss einem förmlich Dokument vorbehält, das die Parteien noch verhandeln wollen.
Am 12. Oktober 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks diesen Grundssatz mit einleuchtender Begründung im Fall Rubinstein v. Clark & Green, Inc., Az. 10-0415.
Das Gericht in New York City erklärt ebenfalls die vorvertraglichen Bindungen, die nach Klägerauffassung zu vertragsgleichen Rechtsfolgen führen sollten. Dabei prüft es die Merkmale des preliminary Agreement-Grundsatzes in der Ausgestaltung des binding preliminary Agreement und des fully binding preliminary Agreement.
Am 12. Oktober 2010 bestätigte das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks diesen Grundssatz mit einleuchtender Begründung im Fall Rubinstein v. Clark & Green, Inc., Az. 10-0415.
Das Gericht in New York City erklärt ebenfalls die vorvertraglichen Bindungen, die nach Klägerauffassung zu vertragsgleichen Rechtsfolgen führen sollten. Dabei prüft es die Merkmale des preliminary Agreement-Grundsatzes in der Ausgestaltung des binding preliminary Agreement und des fully binding preliminary Agreement.