Umso Aufsehen erregender ist es, dass einige US-Strafgerichte nur allzu oft dazu bereit sind, den Angeklagten für die ihnen erteilte Berwährungszeit den Internetnutzung zu verbieten.
Angebracht ist ein solches Verbot wohl dann, wenn ein Fall der Kinderpornografie vorliegt und der Täter das Internet als Werkzeug benutzt hat, um seine Opfer anzulocken. Aber sollte das Verbot auch erteilt werden, wenn der Angeklagte lediglich einen Investitionsbetrug begangen hat? Immer mehr Gerichte tendieren dazu, auch in Fällen von Wirtschaftskriminalität den Internetzugang während der gesamten Bewährungszeit zu verbieten. Vielleicht deshalb, weil gerade diese durch das Internet enorm erleichtert wird.
Der lesenswerte Artikel von Jeff Ifrah und Steven Eichorn Banned from the Internet aus dem National Law Journal schildert sehr eindrucksvoll, in welchen Fällen die US-Gerichte so entschieden haben.