• • Anforderungen an Fotorechtsverletzungsklage • • Verwechselbarkeitsmerkmale im Markenrecht • • Herstellerhaftung nach FBI-Telefondurchsuchung • • Zwang zur Gleichbehandlung verfassungswidrig • • Buch im Eigenverlag von Bestseller plagiiert • • Grenzkontrolle auf digitales Schmuggelgut • • Anfechtung der Online-Haftungsimmunität • • Zession des Urheberrechts nach 35 Jahren beendet • • Neueste Urteile USA

Donnerstag, den 14. Okt. 2010

Gerichte erteilen Internetverbot  

TD - Washington.   Das Internet wird immer wichtiger. Erstaunlich ist vor allem die Entwicklung der Verschmelzung von Privat- und Arbeitsleben. Nach Bill Gates ist das Internet der zukünftige Marktplatz für das globale Dorf von morgen.

Umso Aufsehen erregender ist es, dass einige US-Strafgerichte nur allzu oft dazu bereit sind, den Angeklagten für die ihnen erteilte Berwährungszeit den Internetnutzung zu verbieten.

Angebracht ist ein solches Verbot wohl dann, wenn ein Fall der Kinderpornografie vorliegt und der Täter das Internet als Werkzeug benutzt hat, um seine Opfer anzulocken. Aber sollte das Verbot auch erteilt werden, wenn der Angeklagte lediglich einen Investitionsbetrug begangen hat? Immer mehr Gerichte tendieren dazu, auch in Fällen von Wirtschaftskriminalität den Internetzugang während der gesamten Bewährungszeit zu verbieten. Vielleicht deshalb, weil gerade diese durch das Internet enorm erleichtert wird.

Der lesenswerte Artikel von Jeff Ifrah und Steven Eichorn Banned from the Internet aus dem National Law Journal schildert sehr eindrucksvoll, in welchen Fällen die US-Gerichte so entschieden haben.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.