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Mittwoch, den 20. Okt. 2010

Genehmigung nur mit Telefon  

.   Der Unternehmer ist in den USA. Journalisten drängeln sich um sein Produkt. Gratiswerbung folgt im Fernsehen, wo der Sprecher die Idee mit einem Superstar in Verbindung bringt.

Besser kann man in den USA nicht verkaufen, denkt der Unternehmer. Doch, besser wird es erst, wenn die bürokratischen Hürden genommen sind. Vorher ist an Umsatz nicht zu denken. Das Produkt bleibt im Lager, bis Bund, Staat, Kreis und Stadt mitspielen.

Heute sind fast alle Papiere vorhanden - nur eins vom Bund fehlt noch, ausgerechnet wegen einer fehlenden Telefonnummer in den USA! Zum Glück lässt sie sich in einer Stunde einrichten, wenn man weiß wie. Cricket bietet wohlfeil und ohne Vertrag einen Handy- und Datendienst. Clear bietet mit 4G-Datenverkehr, VoIP und Anrufumleitung ins Ausland eine schnelle und günstige Alternative.

Nummer erhalten? Per Telefon nachreichen: Die Genehmigung ist versandbereit. Bald können die Paletten rollen.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.