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Samstag, den 23. Okt. 2010

Korruption in Amerika transparenter: Der abgezockte Unternehmer

 
.   Die Politiksteuer in den USA verwirrt den Unternehmer, der sich in Russland mit der Korruption auskennt. Ohne Wahlkampfgelder hat BP keine Freunde im Kongress und ist politisch erpressbar. Ohne ständige Geschenke für Feuerwehr, Schule und Vereine wirkt der Autohändler aussätzig und kann keine Fahrzeuge verkaufen.

Auf allen Ebenen der Politik, in Bund, Staat, Kreis und Stadt, begegnet der Unternehmer ausgestreckten Händen. Erhält er den Förderungszuschuss für ein neues Lager, obwohl er im Wahlkampf keinem oder dem falschen Kandidaten Wahlgelder schenkt? Verzögert sich die Antragsbearbeitung?

In Russland weiß er, woran er ist. Regeln und Gesetze gibt es für alles; ignoriert werden sie gegen Bares oder Anteile. Der Hammer des Gesetzes fällt, wenn Liebe in Ablehnung umschlägt. Also lässt man sich auf korrupte Usancen nicht ein.

In den USA wird Gesetzestreue geschworen und die Korruption im Ausland angeprangert. Der Unternehmer fühlt sich angezogen.

Doch die erwarteten Leistungen an Politik-, Richter-, Staatsanwalts-, Schulamts-, Nachbarschaftsvertreter- und andere Amtskandidaten in den USA, gleich wie transparent sie auf Formularen erscheinen, wirken auf ihn wie eine unethische, unmoralische Steuer. Und korrupt erscheint sie ihm aus mitteleuropäischer Unternehmerwarte ebenfalls.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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