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Dienstag, den 26. Okt. 2010

Definition der Faxempfänger-Sammelkläger  

.   Eine Sammelklage kann nur erfolgreich sein, wenn die potentiellen Kläger vom Initiator bestimmbar als homogene Menge erklärt werden.

Das beklagte Unternehmen muss versuchen, die Klägerzahl gering zu halten oder die Sammelkläger als gemeinsamkeitenlos darzustellen. Hingegen liegt dem Initiator an einer möglichst umfassenden Definition.

Den Streit um unerwünschte Faxsendungen untersucht das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks im Fall Gene & Gene, L.L.C. v. Biopay, L.L.C., Az. 09-31191, zum zweiten Mal. Sein Urteil vom 25. Oktober 2010 zeigt die Bewertung der Merkmale einer Sammelklägergruppe lesenwert auf.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.