Das beklagte Unternehmen muss versuchen, die Klägerzahl gering zu halten oder die Sammelkläger als gemeinsamkeitenlos darzustellen. Hingegen liegt dem Initiator an einer möglichst umfassenden Definition.
Den Streit um unerwünschte Faxsendungen untersucht das Bundesberufungsgericht des fünften Bezirks im Fall Gene & Gene, L.L.C. v. Biopay, L.L.C., Az. 09-31191, zum zweiten Mal. Sein Urteil vom 25. Oktober 2010 zeigt die Bewertung der Merkmale einer Sammelklägergruppe lesenwert auf.