Klage, dann Überfall auf ISPs
CK • Washington. Der Überfall auf ISP, die Kunden mit dem Internet verbinden, erfolgt im Rahmen des Ausforschungsbeweisverfahrens, Discovery. Die Klägerin im Fall Cornered, Inc. v. Does 1-2177, Az. 10-01476, verfolgt über 2000 ihr unbekannte Benutzer von IP-Anschriften wegen Urheberrechtsverletzung.
Um an die Personen, denen die IP-Daten zugewiesen gewesen sein sollen, heranzukommen, kann sie sich in den USA nicht des Strafverfahrens bedienen. Das wäre ein Missbrauch.
Sie beantragt daher gleich nach der Klageeinreichung den Erlass formeller Auskunftsersuchen, die das Bundesgericht der ersten Instanz im District of Columbia am 22. Oktober 2010 mit einer lesenswerten Begründung erteilt. Die Subpoenas richten sich gegen die Internetanbieter, die die IP-Anschriften vergeben haben sollen. Diese werden zur Auskunft verpflichtet.
Um an die Personen, denen die IP-Daten zugewiesen gewesen sein sollen, heranzukommen, kann sie sich in den USA nicht des Strafverfahrens bedienen. Das wäre ein Missbrauch.
Sie beantragt daher gleich nach der Klageeinreichung den Erlass formeller Auskunftsersuchen, die das Bundesgericht der ersten Instanz im District of Columbia am 22. Oktober 2010 mit einer lesenswerten Begründung erteilt. Die Subpoenas richten sich gegen die Internetanbieter, die die IP-Anschriften vergeben haben sollen. Diese werden zur Auskunft verpflichtet.