Um an die Personen, denen die IP-Daten zugewiesen gewesen sein sollen, heranzukommen, kann sie sich in den USA nicht des Strafverfahrens bedienen. Das wäre ein Missbrauch.
Sie beantragt daher gleich nach der Klageeinreichung den Erlass formeller Auskunftsersuchen, die das Bundesgericht der ersten Instanz im District of Columbia am 22. Oktober 2010 mit einer lesenswerten Begründung erteilt. Die Subpoenas richten sich gegen die Internetanbieter, die die IP-Anschriften vergeben haben sollen. Diese werden zur Auskunft verpflichtet.