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Montag, den 01. Nov. 2010

Systemfehler: Hauseigentum verloren  

.   Foreclosure - das Haus oder die Eigentumswohnung werden von der Hypothekenbank zur Versteigerung übernommen - löst beim Eigentümer Angstschweiß aus. Der Gesetzgeber hat einige Hürden vorgesehen. Überraschend sollte niemand sein Eigentum verlieren, selbst in besonders bankenfreundlichen Staaten der USA.

Doch auch der stets pünktlich zahlende Eigentümer kann sich seines Eigentums nicht sicher sein. Zunächst kann immer noch ein Indianernachfahre auftauchen und Ansprüche anmelden. Zum Glück hat man dafür beim Kauf die Title Insurance erworben, und jeder Eigentümer sollte wissen, wo er seine Title Insurance Policy findet.

Dümmer ist man dran, wenn plötzlich der Gerichtsvollzieher erscheint, um das Anwesen auf Anweisung der Bank zu räumen. Ob man vorher eine Klage, ein Urteil oder einen Anruf erhielt, ist dem Sheriff, Bailiff oder Marshall gleich.

Heute kommt so etwas jedoch vor. Gleich mehrere Unternehmer melden, dass sie Eigentum in den USA erworben hatten und seinen überraschenden Verlust befürchten müssen: Robo-Foreclosure!

Sie sind nicht ersten. Banken, Anwälte, Verwalter und Gerichte sind nicht unfehlbar. Schleichen sich Hast und Schludrigkeit bei der Bearbeitung ein und wird niemand auf fehlerhafte IT-Systeme aufmerksam, finden sich auch ahnunglose gute Kunden unter den Foreclosure Victims.

Ein Mandant hat sogar acht Foreclosure-Versuche für sein Condominium erlebt. Die Bank bestätigte ihm jedes Mal, dass er current ist, alles fristgerecht und vollständig bezahlt hat. Sie kann den Fehler im System nicht finden.

Die Bank kann auch keine Berichtigung des Grundbuchs herbeiführen, weil das Amt ebenfalls überlastet ist und Fehler im System aufweist. Sie wird jedoch alle Kosten einer Korrektur durch einen Anwalt tragen. Bei einem anderen Mandanten ist das Mysterium nicht einmal so weit geklärt. Alle stochern noch im Dunkeln.

Nachtrag: Einen Tag nach diesem Bericht meldet die Washington Post, dass die Title Insurance Companies besorgt sind. Sie wollen nicht haften, wenn die Banken versagen. Selbst eine Haftungsfreistellung zwischen Banken und Versicherern nützt vermeintlichen Eigentümern wenig, die in gutem Glauben eine Immobilie aus der Foreclosure erworben haben. Erst recht nicht denjenigen, die naiv auf den Erwerb der Title Insurance-Deckung verzichtet haben.
Genehmigter Nachdruck vom 22. Oktober 2010 von USAnwalt.com.







CK
Rechtsanwalt u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, seit 2014 zudem Managing Part­ner einer 75-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2014 erschien sein Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.