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Dienstag, den 02. Nov. 2010

Videospiel im Supreme Court der USA

 
.   Darf der Staat einen Jugendschutz und somit ein Mindestalter für den Erwerb von Videospielen vorschreiben? Das Wortprotokoll der heutigen Verhandlung im Obersten Bundesgerichtshof der Vereinigten Staaten in Washington, DC, ist bereits auf der Supreme Court-Webseite abrufbar: Schwarzenegger v. Entertainment Merchants, Az. 08-1448.

Der Fall ist in Kommunikation & Recht im Länderreport USA, November 2010, dargestellt. Während Richter Scalia dem Staat Kalifornien zynisch riet, einen Zensurrat einzurichten, vermutete Oberrichter Roberts, dass die interaktive Natur von Videospielen dem Kind erlaube, selbst als Mörder zu handeln, und daher eine Differenzierung gegenüber Grimms Märchen oder Filmen rechtfertige.



Studiengebühren überleben Insolvenz

 
.   Die Höhe von Tuition, Studiengebühren, zwingt amerikanische Studenten meist zur Darlehensaufnahme. Der Staat hilft, indem er die Zinsen für die kaum Kreditwürdigen verbilligt. Außerdem ermöglicht er als Gesetzgeber die Darlehnsstundung in Härtefällen, gelegentlich sogar den Erlass.

Auch in der Privatinsolvenz gelten solche Regeln. Der Fall Kellie Sederlund v. Educational Credit Mgt. Corp., Az. 10-6017, illustriert diese Situation mit einem Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten US-Bezirks vom 1. November 2010.

Die ehemalige Studentin, die seit 1992 ihr Tuition Loan abbbezahlt, verlor jedoch mit ihrem Härtefallanspruch und muss auch nach der Insolvenz weiterzahlen.







CK
Rechtsanwalt i.R. u. Attorney Clemens Kochinke ist Gründer und Her­aus­ge­ber des German Ame­ri­can Law Journal in der Digitalfassung so­wie von Embassy Law. Er ist nach der Ausbildung in Deutschland, Mal­ta, Eng­land und USA Jurist, vormals Referent für Wirt­schafts­politik und IT-Auf­sichtsrat, von 2014 bis 2022 zudem Managing Part­ner einer 80-jäh­ri­gen ame­ri­ka­nischen Kanzlei für Wirtschaftsrecht. Er erklärt deutsch-ame­ri­ka­ni­sche Rechts­fra­gen in Büchern und Fachzeitschriften.

2021 erschien die 5. Auflage mit seinem Kapitel Vertragsverhandlung in den USA in Heus­sen/Pischel, Handbuch Vertragsverhandlung und Ver­trags­ma­na­ge­ment, und 2012 sein Buchbeitrag Business Nego­ti­ati­ons in Ger­ma­ny in New York, 2013 sein EBook Der ame­ri­ka­ni­sche Vertrag: Planen - Ver­han­deln - Schreiben.

Die meisten Mitverfasser sind seine hochqualifizierten, in das amerikanische Recht eingeführten Referendare und Praktikanten.




 
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