Auch in der Privatinsolvenz gelten solche Regeln. Der Fall Kellie Sederlund v. Educational Credit Mgt. Corp., Az. 10-6017, illustriert diese Situation mit einem Urteil des Bundesberufungsgerichts des achten US-Bezirks vom 1. November 2010.
Die ehemalige Studentin, die seit 1992 ihr Tuition Loan abbbezahlt, verlor jedoch mit ihrem Härtefallanspruch und muss auch nach der Insolvenz weiterzahlen.