Ist hier das einzelstaatliche Gericht des Staates New York oder das Bundesgericht zuständig?
Das Bundesgericht hatte das Recht der Klägerin auf eine Zurückverweisung zum staatlichen Gericht aufgrund eines zu spät eingelegten Verweisungsantrages der Beklagten verneint. Das Bundesberufungsgericht des zweiten US-Bezirks, der United States Court of Appeals for the Second Circuit, hat in seiner lesenswerten Entscheidung vom 2.November 2010 diese Entscheidung bestätigt. Es führt aus, dass die dreißigtägige Frist eines Verweisungsantrages vom State Court zum Federal District Court für die Beklagte erst dann beginnt, wenn dieser ein Schriftsatz vorliegt, in dem der unbeziffert eingeklagte Schadensersatzanspruch konkret beziffert wird. Die Beklagte hätte nicht schon aus der Klage und den darin dargelegten Verletzungen erkennen müssen, dass der Schadensersatzanspruch über $75.000,00 liegt und damit eine sachliche Zuständigkeit des Bundesgerichts eröffnete.