Zwar wird Amerikanern unterstellt, sie lebten frei, insbesondere bürokratiefrei. Bei der Wahl am 2. November 2010 sollen sie ihre Ablehnung der Bundeseinmischung in lokale Angelegenheiten, zu denen das Vertragsrecht zählt, ausgedrückt haben. Doch der Bund reguliert Unternehmen und Verbraucher in einigen Bereichen. Bundesweite Rechtssicherheit ist nützlich, selbst wenn man keine Rechtseinheitlichkeit entdecken kann.
Das Verbraucherschutz- und Wettbewerbsaufsichtsamt des Bundes, die Federal Trade Commission, in Washington, DC, versteht das. Sie verkündete deshalb am 8. November 2010 im Federal Register, dem amerikanischen Bundesanzeiger, einen Prüfungsbericht mit Empfehlungen.
Damit die Öffentlichkeit von geplanten Änderungen nicht überrascht wird, soll sie ihre Meinung zu Disclosure Requirements and Prohibitions Concerning Business Opportunities kundtun. Das dürfen auch betroffene Unternehmen und Verbraucher im Ausland.
Moral: Wer eine Geschäftsidee in die USA sendet, sollte nicht nur an das NDA, sondern auch die Verordnung 16 CFR 437 denken!